STALLORDNUNG.doc
Microsoft Word Dokument 180.5 KB

STALLORDNUNG  

 

 

Wo viele Menschen zusammen kommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es nicht den einzelnen Menschen in seiner Entfaltung einzuschränken sondern die Freiheit von Mensch und Tier auf unserer Anlage zu sichern.

 

 

Die Benutzung der Anlage geschieht auf eigene Gefahr.

Eltern haften für Ihre Kinder!

Zur Anlage gehören der Aktivstall mit Paddockbereich, die dazugehörigen Koppeln, die Sattelkammer, Putzplätze, Parkplätze, Reiterstüberl, Reitplatz und Roundpen.

Zur Benutzung der Anlage gehören nicht: die beiden Häuser, Garten und die Zufahrt rechts bei der Einfahrt sowie die Bergehallen für Heu und Maschinen.

Auf der gesamten Anlage gilt Rauchverbot, außer an den dafür ausgewiesenen Raucherecken. Zigarettenkippen gehören in den Aschenbecher und nicht auf den Boden.

Die Pflege und Wartung der Fütterungsanlagen bzw. der Fütterungscomputer obliegt ausschließlich der Familie Strahl.

Nutzungszeiten der Anlage:

Sommer: 06.30 - 22.00 Uhr

Winter:     06.30 - 21.00 Uhr

Die Putzplätze, Waschplätze und die Sattelkammer sind nach der Benutzung zu kehren bzw. aufzuräumen.

Arbeitsgeräte bitte wieder ordnungsgemäß und sauber auf ihren vorgesehen Platz zurücklegen.

Die Einrichtung des Reiterstüberls kann natürlich von jedermann benutzt werden, muss aber nach Gebrauch wieder gespült und weggeräumt werden.

Der letzte im Stall schaltet alle Lichter aus.

 

Aktivstall

 

Im Aktivstall ist jegliches Füttern (auch Leckerlis) untersagt.

Wer seinem Pferd zusätzlich etwas geben möchte, holt bitte sein Pferd aus dem Aktivstall und füttert es separat z.B. am Putzplatz.

Kinder unter 14 Jahren dürfen den Paddockbereich nicht ohne erwachsene Begleitung betreten.

Alle Tore und Türen im Stallbereich müssen ordnungsgemäß geschlossen werden, sonst ist die Sicherheit der Pferde nicht mehr gewährleistet.

Ob ein Pferd in die Herde passt bzw. mit der Herde verträglich ist, liegt in unserer Entscheidung.

Die Pferde müssen während der Integrationsphase auf jeden Fall hinten barhuf sein. Anschließender Beschlag nach der Eingewöhnung nur nach vorheriger Absprache mit uns.

In einer gemischten Herde kann es immer mal wieder vorkommen dass Wallache decken (Aufspringen). Bei sehr hengstigen Wallachen kann es vorkommen dass wir das Pferd wieder aus der Gruppe nehmen müssen.

In einer Herde kann es immer wieder mal zu kleineren Verletzungen kommen. Das Verletzungsrisiko durch andere Pferde unterliegt dem Einsteller.

Der Einsteller verpflichtet sich zur quartalsmäßigen Entwurmung. Diese organisiert der Stallbetreiber.

Der Pensionsnehmer verpflichtet sich zu den ordnungsgemäßen Impfungen (Influenza/Tetanus) und zur turnusmäßigen Hufpflege.

Die Organisation der Impftermine übernimmt der Stallbetreiber.

Die Hufpflege kann entweder Herr Strahl (geprüfter Hufpfleger/Huftechniker) oder ein vom Einsteller geordeter Hufpfleger/Hufschmid übernehmen.

 

Reitplatz

 

Nach jeder Benutzung bitte sorgfältiges Abmisten des Reitplatzes. Teppichschnitzel im Roundpen bitte manuell aussortieren.

Freilaufen ist nur im Roundpen erlaubt. 

Während des Reitunterrichts bitten wir um Rücksichtnahme auf die Kleinen und die Schwächeren.

Jeder kann das Equipment am Reitplatz benützen. Allerdings bitte anschließend wieder alles auf den dafür vorgesehenen Platz stellen.

Nach Benutzung des Reitplatzes oder der Anlage bitte wieder Licht ausschalten.

 

 

Hunde

 

Hunde sind nur in vorheriger Absprache mit uns erlaubt. Welcher Hund freilaufen darf,an der Leine zu führen ist oder evtl. gar nicht mitgebracht werden darf, obliegt alleine dem Stallbetreiber.

Hunde, die mit unseren oder anderen Hunden sowie Kindern/Einstellern nicht verträglich sind, können nicht mitgebracht werden.

Hunde dürfen nicht in den Aktivstall-Paddock und keinesfalls Pferde jagen.

Hundekot muss von der Anlage entfernt werden.

 

Koppeln

 

Die Zuordnung der Koppeln unterliegt Familie Strahl.

Die Entscheidung, wann und welche Koppeln offen und aufgemacht werden,  unterliegt dem Stallbetreiber.

In den Wintermonaten bleiben die Koppeln geschlossen, außer bei Frost oder ausreichend Schnee.

 

Nachbarn/Jäger

 

Wir haben mit unseren Nachbarn und Jägern/Förstern ein sehr gutes Verhältnis.

Deshalb bitten wir um verantwortliches Reiten in Feld und Flur.

Keine Benutzung der Wiesen und Felder während der Vegetation und keine Kreuz- und Querritte durch den Wald.

Bitte verbleibt auf den befestigten Wegen.

Hunde die nicht hunderprozentig vom Pferd aus abrufbar sind, dürfen nicht freilaufend mit zum Reiten genommen werden.

Ein wiederholtes Missachten dieser Regeln kann zur fristlosen Kündigung des Pensionsplatzes führen.

Sehen Sie auch

„Gesetzliche Bestimmungen zur Regelung des Reitens nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz „BayNatSchG“

 

Wir wiegen Ihr Pferd vor Ort